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Hausordnung

 

 

1. Präambel

 

  1.  

       1.1. Erfolgreiche Arbeit und friedliches Zusammenleben sind unser gemeinsames Ziel.

  •  

       1.2. Dies setzt voraus:

  • Soziales Verhalten, insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe,
  • Anerkennung der Rechte des anderen,
  • Einhaltung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.
  1.  

      1.3. Unser Schulgebäude ist mit allen seinen Einrichtungen unser gemeinsamer Besitz, für den wir  

            alle Verantwortung tragen müssen. Es muss schonend behandelt werden.

 

2. Allgemeine Regeln im Schulalltag

 

    • Wir sorgen gemeinsam für ein sauberes Schulhaus und Schulgelände.
    • Rauchen ist generell verboten.
    • Das Pausengelände darf grundsätzlich nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
    • Handys dürfen im Schulhaus nicht benutzt werden.

 

3. Ablauf eines Schultages

 

    • Um 07.45 Uhr gongt es zum Einlass ins Schulgebäude. Bis dahin halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Sollte es stark regnen, dürfen die Schüler das Schulhaus aufsuchen und sich auf dem unteren Flur aufhalten.
    • Mit dem Gong zu Beginn jeder Unterrichtsstunde erwarten die Schüler den Lehrer in den Unterrichtsräumen.
    • Wir beginnen den Unterricht pünktlich. Verspätungen müssen begründet werden.
    • Ist 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer anwesend, erkundigt sich der Klassensprecher im Sekretariat. Die übrigen Schüler bleiben im Unterrichtsraum, bis eine Entscheidung getroffen wird.
    • Unterricht erfordert sachgemäßen Umgang mit Lehr- und Lernmitteln, das Befolgen der Lehreranweisungen und die Bereitschaft jedes Schülers zu lernen. Insbesondere Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht gestattet.
  •       Am Ende jeder Stunde sorgt der Lehrer dafür, dass der Unterrichtsraum von den Schülern  

         aufgeräumt und die Tafel gesäubert wird. Der Lehrer stellt außerdem fest, ob der Raum in der 

         nachfolgenden Stunde belegt ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Raum abgeschlossen werden.

        Findet anschließend für diesen Tag kein Unterricht mehr statt, muss zusätzlich aufgestuhlt 

        werden.

 

4. Pausen

  1.     4.1. In der Hofpause sollten die Schüler das Schulgebäude verlassen.

         4.2. Schüler der Klasse 1 und 2 nutzen den kleinen Schulhof zum Spielen. Schüler der Klassen 3  

                bis 6 halten sich während der Hofpause auf dem großen Schulhof auf. Die Nutzung des 

                Fußballplatzes erfolgt auf Grundlage eines Belegungsplanes.

 

5. Krankheitsfälle und Beurlaubungen

    • Im Krankheitsfall benachrichtigen die Erziehungsberechtigten das Sekretariat bis 08.00 Uhr. Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes für das Fehlen ist spätestens am Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs nachzureichen.
    • Fehlt ein Schüler unentschuldigt, nimmt der Klassenlehrer mit den Eltern Verbindung auf.
    • Anträge auf Beurlaubungen müssen dem Klassenlehrer rechtzeitig- in der Regel 5 Tage im Voraus- in schriftlicher Form vorliegen.

 

6. Schlusswort

Die vorliegende Hausordnung ist verbindlich für alle, die am Schulleben der Theodor Fontane Grundschule beteiligt sind.